| Benutzungsbedingungen
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| Die Gemeindebücherei steht
im Rahmen der Benutzungs- und Gebührenordnung
grundsätzlich allen Personen offen. Um Medien entleihen zu können oder den
Internetarbeitsplatz
zu nutzen, ist ein Benutzerausweis nötig. Gegen Vorlage eines gültigen
Personalausweises und des ausgefüllten Anmeldeformulars kann
dieser ausgestellt werden.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre benötigen die Unterschrift eines
Erziehungsberechtigten.
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| Das Medienangebot
der Bücherei ist vielfältig. Die Leihfrist für alle Medien beträgt 3
Wochen und kann bei Bedarf verlängert werden, wenn keine Vorbestellungen
durch andere Personen vorliegen.
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| Die Nutzung des Internetarbeitsplatzes unterliegt zusätzlichen Nutzungsbedingungen. Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren müssen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen. |