Benutzungsbedingungen

 

Die Gemeindebücherei steht im Rahmen der Benutzungs- und Gebührenordnung grundsätzlich allen Personen offen. Um Medien entleihen zu können oder den Internetarbeitsplatz zu nutzen, ist ein Benutzerausweis nötig. Gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises und des ausgefüllten Anmeldeformulars kann dieser  ausgestellt werden. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

 

Das Medienangebot der Bücherei ist vielfältig. Die Leihfrist für alle Medien beträgt 3 Wochen und kann bei Bedarf verlängert werden, wenn keine Vorbestellungen durch andere Personen vorliegen.

 

Die Nutzung des Internetarbeitsplatzes unterliegt zusätzlichen Nutzungsbedingungen. Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren müssen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen.