Benutzungs- und Gebührenordnung 
der Gemeindebüchereien
der Gemeinde Trebur


1. Allgemeines

Die Gemeindebüchereien sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde Trebur. Jede Person ist berechtigt, die Gemeindebüchereien im Rahmen dieser Benutzungsordnung zu nutzen.

2. Anmeldung
Gegen Vorlage des ausgefüllten Anmeldeformulars und eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung wird jeder Benutzerin und jedem Benutzer ein maschinenlesbarer Benutzerausweis ausgestellt.

Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen auf dem Anmeldeformular die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, der sich damit zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren verpflichtet.
Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Sein Verlust sowie Namens- und Anschriftenänderung sind der Gemeindebücherei umgehend mitzuteilen.

3. Ausleihe
Der Benutzerausweis ist bei jeder Ausleihe vorzulegen.

Die Leihfrist beträgt in der Regel für alle Medienarten drei Wochen und kann bis zu dreimal verlängert werden, wenn die Medien nicht vorbestellt sind. Für Zeitschriften gilt eine Woche Leihfrist. DVDs, Tonies und Zeitschriften dürfen generell nicht verlängert werden.

Abweichend von Absatz 2 gilt für gemeindliche Einrichtungen, Kindergärten und Schulen eine Leihfrist von sechs Wochen.

Die Anzahl der Ausleihen pro Benutzerin oder Benutzer kann von der Gemeindebücherei für einzelne Mediengruppen beschränkt werden.

Medien, die zum Informationsbestand gehören, aktuelle Hefte laufender Zeitschriften sowie Medien, die aus bestimmten Gründen dauernd oder vorübergehend nur in der Bücherei genutzt werden sollen, können von der Ausleihe ausgeschlossen sein oder nur verkürzt entliehen werden.

Entliehene Medien können vorbestellt werden.

4. Rückgabe
Bei Überschreiten der Leihfrist werden Versäumnisgebühren fällig. 14 Tage nach Ablauf der Leihfrist mahnt die Gemeindebücherei die Medien kostenpflichtig an. Nach erfolgloser dritter Mahnung werden die ausstehenden Medien, Versäumnis- und Mahngebühren auf dem Rechtsweg eingezogen.

5. Behandlung der Medien, Haftung und Schadenersatz
Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln.
Der Verlust oder die Beschädigung eines Mediums sind unverzüglich der Gemeindebücherei zu melden. Hierzu gehört auch die Entfernung oder Beschädigung des Barcodes.

Selbständig ausgeführte Reparaturen sind grundsätzlich nicht gestattet.

Verlust und Beschädigung verpflichten zu Schadenersatz. Die Art und Höhe der
Ersatzleistung richtet sich nach Schwere der Beschädigung und kann bis in Höhe des Wiederbeschaffungswertes reichen.

6. Gebühren
Die Benutzung der Gemeindebüchereien und die Ausleihe von Medien sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kostenlos. Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen eine jährliche Benutzungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR.

Die jährliche Benutzungsgebühr für Schüler*innen über 18 Jahren, Auszubildende,
Studierende, Absolvent*innen eines Freiwilligendienstes, Leistungsempfänger*innen nach SGB II, SGB XII oder AsylBewerbLeistungsgesetz sowie Inhaber*innen einer Ehrenamtscard beträgt 5.- EUR. Ein Ersatzausweis kostet 5,00 EUR.

Ehrenamtlich für die Bücherei tätige Personen werden von der Gebühr für die Ausstellung eines Benutzerausweises und von der jährlichen Benutzungsgebühr für die Dauer ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit befreit.

Gemeindliche Einrichtungen, Kindergärten und Schulen werden von der Gebühr für die
Ausstellung eines Benutzerausweises, der jährlichen Benutzungsgebühr, Vorbestell-,
Versäumnis- und Mahngebühr befreit.

Die Versäumnisgebühren betragen pro Medium und Woche 1,00 EUR.

Für das Versenden schriftlicher Mahnungen werden folgende Gebühren berechnet:

1. Mahnung 1,00 EUR
2. Mahnung 2,50 EUR
3. Mahnung 5,00 EUR

Bei Verlust oder Beschädigung von Medien sind der Wiederbeschaffungswert und zusätzlich die Kosten für die bibliotheksgerechte Bearbeitung in Höhe von 5,00 Euro je beschädigtes Medium zu entrichten.

7. Ausschluss von der Benutzung
Benutzerinnen und Benutzer, die wiederholt oder in grober Weise gegen die
Benutzungsordnung verstoßen, können vorübergehend, dauerhaft oder teilweise von der Benutzung der Gemeindebüchereien ausgeschlossen werden.

8. Inkrafttreten
Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 01.09.2020 in Kraft.
Gleichzeitig treten alle vorherigen Vorschriften außer Kraft.

Trebur, 28.08.2020

gez.
Jochen Engel

Bürgermeister

Die Benutzungsordnung zum Download